FAQ

FAQ (häufig gestellte Fragen)

Der Prozess "Kirchenkreis 2030" wirft natürlich bei allen Beteiligten Fragen auf. Hier haben wir für Sie die am häufigsten gestellten gesammelt, um Ihnen einen bestmöglichen Überblick über den aktuellen Stand zu bieten. Bei Bedarf werden die Fragen aktualisiert.

Was Sie über den Prozess wissen sollten...


  • Warum begeben sich der Kirchenkreis Plön-Segeberg und seine 35 Kirchengemeinden in den Prozess "Kirchenkreis 2030“?

    Aktuell ist der Kirchenkreis Plön-Segeberg personell mit Pastorinnen und Pastoren gut und ausreichend besetzt, es gibt kaum Vakanzen. Darüber hinaus gibt es derzeit erfreuliche Nachwuchszahlen. Nichtsdestotrotz wird sich die Situation künftig durch eine Welle von Pensionierungen und einem prognostizierbaren Nachwuchsmangel im Pfarrberuf spürbar ändern.

    Nordkirchenweit wird es bis zum Jahr 2030 voraussichtlich ein Drittel weniger Pastorinnen und Pastoren geben. Deshalb gibt die Nordkirche den Kirchenkreisen auf der Grundlage landeskirchlicher Solidarität eine Obergrenze für die Anzahl der zu verteilenden Pastorinnen und Pastoren vor. Ziel hier ist, eine möglichst große personelle Verteilungsgerechtigkeit zu erreichen – ohne dass die Kirchenkreise in einen Wettbewerb um Pastorinnen und Pastoren treten müssen. Für den Kirchenkreis Plön-Segeberg bedeutet das konkret: Bis 2030 wird die Anzahl der derzeit 67 Pfarrstellen auf etwa 44 sinken. Der Kirchenkreis ist deshalb gemeinsam mit den Kirchengemeinden frühzeitig in den Prozess Kirchenkreis 2030 gestartet, zu einem Zeitpunkt, wo er viele Handlungsoptionen hat. Neben der zu erwartenden Pfarrstellenreduktion und dem Umgang damit, gibt es im Prozess weitere Themen zu berücksichtigen.

    Dazu gehören unter anderem Überlegungen zum Umfang der gemeindlichen und pastoralen Angeboten, zu inhaltlichen Schwerpunktsetzungen in der kirchlichen Arbeit, zur gemeindlichen Infrastruktur, zur Entwicklung zwischengemeindlicher Zusammenarbeit und zur Neuordnung von Leitung und Verwaltung auf Kirchenkreis-Ebene. Ziel ist, dass am Ende des Prozesses die Qualität der Arbeit im Kirchspiel und in den Kirchengemeinden trotz des quantitativen Rückgangs erhalten bleibt. Zudem soll und muss Kirche so nahe wie möglich bei den Menschen bleiben.

  • Welche Beschlüsse sind bisher gefasst worden?

    Als Reaktion auf den pastoralen Fachkräftemangel beschließt der Kirchenkreisrat bereits im April 2018, sich in den Prozess ‚Kirchenkreis 2030' zu begeben und eine Konzeptgruppe ‚KK 2030' einzurichten.
    Diese Gruppe übernimmt die Aufgabe, diejenigen theologischen, strukturellen und technischen Themen zu benennen, die innerhalb eines veränderten kirchlichen Rahmens bearbeitet werden müssen.

    Ein konkreter Vorschlag der Konzeptgruppe ist die Einrichtung einer bis zum Ende des Jahres 2024 befristeten Projektstelle (100%) zur Konzeption, Organisation und Durchfüh-rung des Prozesses ‚Kirchenkreis 2030'. Die Synode macht sich diesen Vorschlag im November 2018 zu eigen.

    Die Einteilung des Kirchenkreises Plön-Segeberg in Bezirke zur vergangenen Synodenwahl liefert die Grundlage, auf der die Kirchenkreissynode ab September 2018 über die Zusammensetzung der zukünftigen Kirchspiele diskutiert.

    Im Mai 2019 beschließt die Synode die endgültige Einteilung des Kirchenkreises in zwölf Kirchspiele. Die drei Städte Bad Oldesloe, Bad Segeberg und Preetz sind – gemessen an Pfarrstellenanzahl, Gemeindeglieder- und Wohnbevölkerungszahl – so groß, dass sie ein jeweils eigenes Kirchspiel bilden. Die übrigen neun Kirchspiele setzen sich aus zwei bis fünf Kirchengemeinden zusammen.

    Durch die prognostizierten Entwicklungen der Gemeindeglieder- und Wohnbevölkerungszahlen auf der Grundlage der landeskirchlichen Vorgaben lässt sich berechnen, wie hoch die pfarramtliche Versorgung in jedem Kirchspiel im Jahr 2030 sein wird.
    Damit werden die Kirchspiele, in denen jeweils zwischen einer und zweieinhalb Vollzeitpfarrstellen nicht mehr ausgeschrieben und besetzt werden können, zu den Berechnungsgrößen für den Pfarrstellenplan und den Handlungseinheiten für den Kirchspielprozess.

     

  • Warum führt der Kirchenkreis den Begriff Kirchspiel als Arbeitstitel ein?

    Kirchspiel ist ein traditionelles Wort kirchlicher Organisation. Ursprünglich ist damit der Einzugsbereich der Kirche gemeint.

    Aktuell ist dies ein offener und auch verfassungsmäßig nicht festgelegter Begriff, der sich – passend zum angestoßen Prozess – kreativ, sinnvoll und – wie im Namen mitklingend – auch spielerisch füllen lässt.

    Der Kirchenkreis versteht die künftigen Kirchspiele als konkrete regionale Handlungsräume, in denen mehrere Kirchengemeinden inhaltlich und organisatorisch verbunden zusammenarbeiten.

  • Welche und wie viele Kirchspiele gibt es im Kirchenkreis?

    Die Kirchenkreissynode hat die Zusammensetzung von 12 Kirchspielen beschlossen. Die Namen der jeweiligen Kirchspiele sind bisher nur vorläufig, hier kann es im Laufe des Prozesses Änderungen geben.

    Folgende Kirchspiele wurden beschlossen (sortiert von Nord nach Süd):

    01. Kirche in der Probstei (Laboe, Schönberg, Probsteierhagen und Selent)
    02. Ostsee und Kossau (Lütjenburg, Blekendorf, Kirchnüchel und Giekau)
    03. Schwentinental (Raisdorf und Klausdorf)
    04. Preetz (Preetz)
    05. Großer Plöner See (Plön, Lebrade, Ascheberg)
    06. Alte Schwentine (Bornhöved, Trappenkamp, Wankendorf)
    07. Kirchspiel im Traveland (Warder, Schlamersdorf, Prostorf, Sarau und Neuengörs)
    08. Segeberg West (Wahlstedt, Leezen, Todesfelde, Stuvenborn-Seth-Sievershütten)
    09. Segeberg (Segeberg)
    10. Nordstorman (Reinfeld, Hamberge, Klein Wesenberg, Zarpen)
    11. Oldesloe (Oldesloe)
    12. Segeberg Süd (Bargfeld, Nahe, Sülfeld)

    Zu den Kirchspielen kommen Sie hier.

  • Welche Chancen bietet dieser Prozess?

    Der Prozess Kirchenkreis 2030 bietet bei allen damit verbundenen Herausforderungen die große Chance, Kirche und kirchliche Arbeit in ihrer Ausrichtung und ihrem Wirken neu zu gestalten. Er beinhaltet die Möglichkeit bestehende Strukturen zu überprüfen, bei Bedarf zu modernisieren und aufzubrechen. Es besteht die Chance den kirchlichen Blick zu weiten und dabei auch Menschen und Organisationen, die derzeit eher am Rand von Kirche stehen, neu in den Fokus zu nehmen.

    Gerade die Personalprognose bei den Pastorinnen und Pastoren wirft zahlreiche Fragen auf: Welche Arbeit ist unverzichtbar. Was muss erhalten bleiben? Was soll eventuell sogar ausgebaut werden? Was wird reduziert? Welche Tätigkeiten können Pastorinnen und Pastoren an andere Professionen oder ans Ehrenamt abgeben? Wie können Kirchengemeinden künftig neu zusammenarbeiten, um bestehende Ressourcen optimal zu nutzen und neue aufzutun? Dazu weitet sich der Blick hin zu außerkirchlichen Partnern im Raum der Kirchengemeinden. Diese Problemstellung nimmt der Kirchenkreis gemeinsam mit den Gemeinden in den Blick. Wichtige Entscheidungen sollen nicht von oben nach unten weitergeben werden, sondern zusammen diskutiert und beraten werden. Vorschläge hierzu kommen direkt aus den Kirchspielen.

  • Was sind die Beiträge des Kirchenkreises und der Kirchengemeinden zur Kirchspielidee?

    Die Kirchenkreissynode hat nach dem Votum aller Kirchengemeinden das Gebiet in sogenannte Kirchspiele eingeteilt. So sollen konkrete Handlungsräume für eine selbstständige Erarbeitung von Möglichkeiten im praktischen Umgang mit den zu erwartenden Veränderungen geschaffen werden.

    Darüber hinaus werden die Kirchengemeinden vom Kirchenkreis beauftragt, im Rahmen ihrer jeweiligen Kirchspiele die veränderten Bedingungen kreativ und eigenverantwortlich mit Leben zu füllen. Hier überlässt der Kirchenkreis den Gemeinden den größtmöglichen Gestaltungsspielraum. Die Kirchengemeinden können somit die zukünftigen Strukturen in ihrem Kirchspiel aktiv mitbestimmen.

    Ziel ist es, eine, für jedes Kirchspiel, gut passende Form der Zusammenarbeit zu erarbeiten. Dabei sind regionale Unterschiede denkbar und möglich.

  • Welche konkreten Aufgaben haben die Kirchspiele?

    Die Kirchspiele sollen im Auftrag des Kirchenkreises Vorschläge erarbeiten, wie sie mit der zukünftigen Situation in ihrem Bereich umgehen wollen. Dazu sollen die folgenden vier Fragen beantwortet werden:

    1. Wie gehen die Kirchengemeinden mit der (reduzierten) Anzahl der zukünftig besetzbaren Pfarrstellen in ihrem Kirchspiel um?
    2. An welchen Orten sollen die jeweiligen Dienstsitze der Pastor*innen sein?
    3. Welche inhaltlichen Schwerpunkte der kirchlichen Arbeit können / sollen im Kirchspiel erhalten und gegebenenfalls neu akzentuiert werden?
    4. Welche Organisationsformen für die Verwaltung der Gemeinden im Kirchspiel sind geeignet, um mit der neu entstehenden Situation produktiv umzugehen?

  • Ersetzt das künftige Kirchspiel die bisherige Kirchengemeinde?

    Grundsätzlich nein, denn das Kirchspiel stellt lediglich einen konkreten regionalen Handlungsraum da. Die Idee ist, dass im Laufe des Kirchspielprozesses mehrere Kirchengemeinden ihre Zusammenarbeit neu organisieren und möglichst intensivieren. In welcher Form das geschieht, liegt dabei zuallererst in den Händen der Gemeinden. Wie Kirchengemeinden inhaltlich und organisatorisch näher zusammenrücken, entscheiden sie selbst. Verschiedenste Formen der Zusammenarbeit und des Zusammenschlusses sind denkbar.

  • Wie gestaltet sich zeitliche Rahmen für diesen Prozess? Wie geht es weiter?

    Auch wenn der Prozess den namen "Kirchenkreis 2030" trägt, ist als zeitlicher Rahmen für die strukturelle Planung und Umsetzung in den Kirchengemeinden der Zeitraum 2019 bis 2024 vorgesehen. Dieses Zeitfenster berücksichtigt die nächste Kirchengemeinderat-Wahl und die Befristung der vom Kirchenkreis geschaffenen Projektstelle.

  • Wie unterstützt der Kirchenkreis die Gemeinden?

    Der Kirchenkreis sieht sich in der Verantwortung, Resonanzräume im Rahmen des Prozesses zu bieten. Darum hat er eine Projektstelle eingerichtet, die organisatorisch und beratend den Prozess Kirchenkreis 2030 betreut. Diese Stelle ist bis 2024 befristet. Stelleninhaber ist Pastor Andreas W. Lüdtke. Darüber hinaus unterstützt und begleitet der Kirchenkreis die Gemeinden unter anderem durch die Neueinsetzung eines Projektausschusses Kirchenkreis 2030, externe Moderation, innere Co-Leitung, Unterstützungspakete für Kirchspiele und projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit.

    Darüber hinaus können Kirchengemeinden finanzielle Unterstützung erhalten. Der Kirchenkreisrat stellt finanzielle Mittel für eine Einstiegsberatung sowie für den Prozess einer Kirchspielberatung zur Verfügung. Nachfragen hierzu beantwortet die Projektstelle.

    Bei dem Wunsch nach Moderation und Beratung in Konfliktfällen entscheiden die Pröpste in Absprache mit dem Projektstelleninhaber, wie jeweils vorgegangen werden soll.


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